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18.01.2021

Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger

Ab Januar 2021 fördert das Land Schleswig-Holstein den Erwerb von Batteriespeichern.

Photovoltaik Pixabay.com

Wer ist förderfähig?

Privatpersonen sowie Klein- und Kleinstunternehmen können ab Januar 2021 einen Antrag zur Förderung eines Batteriespeichers stellen. Dieses Programm ist der Nachfolger des Förderprogramms "Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger"

Was wird gefördert?

Förderfähig sind die Anschaffung und die Installation eines Batteriespeichers, sofern dieser die benötigte Energie aus einer Erneuerbaren Energiequelle wie beispielsweise einer eignenen Photovoltaikanlage bezieht. Die Förderung beläuft sich auf maximal 400 Euro je kWh nutzbarer Kapazität und beträgt maximal 50 Prozent der Anschaffungskosten bzw. 2000 Euro. Für Installation und Anschluss können Sie ebenfalls bis zu 200 Euro Förderung erhalten.

Wo und wie kann ich den Antrag stellen?

Die Antragstellung erfolgt ab dem 09. Juni 2020 über dieses Online-Portal des Landes Schleswig-Holstein. Es müssen der Kaufvertrag und je nach ausgewählten Fördergegenstand die erforderlichen Unterlagen hochgeladen werden. Nach erfolgreichem Abschluss der Beantragung im Online-Portal wird ein Datenbegleitschein erstellt, den Sie ausdrucken und beim LLUR  einreichen müssen. Das Datum des Kaufvertrages bzw. der verbindlichen Bestellung muss zwischen dem 1.1.2020 und 31.12.2022 liegen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein.

Dort befindet sich auch das Online Portal zur Antragstellung.

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