Förderung von Bildungsprojekten zu den UN-Nachhaltigkeitszielen
Der Kreis Nordfriesland fördert Angebote von Bildungseinrichtungen zu den 17 UN-Nachhaltigkeitsziele mit bis zu 5.000 Euro. Insgesamt stehen hierfür jeweils 20.000 Euro im Jahr 2024 zur Verfügung.
Wer ist antragsberechtigt?
Es sind alle Bildungsstätten antragsberechtigt, die in Nordfriesland Bildungsveranstaltungen zur nachhaltigen Entwicklung durchführen
wollen, wie beispielsweise
- Hochschulen
- Akademien
- Volkshochschulen
- Einrichtungen für Vorschulkinder
- Grundschulen
- weiteiführende Schulen
- Musik- und Sportschulen
- Musik- und Sportvereine
- Kulturringe
Wie verläuft das Antragsverfahren?
Pro Jahr gibt es zwei Antragsperioden. Bis zum 30.04. und 31.10. eines jeden Jahres können alle Bildungseinrichtungen, die ein Bildungsprojekt zu den UN-Nachhaltigkeitsziele umsetzen wollen, einen formlosen Antrag beim Sachgebiet Klimaschutz und Nachhaltigkeit stellen.
Die Anträge müssen sich auf eines der Nachhaltigkeitsziele beziehen. Eine Übersicht über die 17 Nachhaltigkeitsziele finden Sie zum Beispiel auf der Internetseite «17 Ziele« des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung .
Förderanträge enthalten Angaben zu folgenden Punkten:
- zu den Antragstellenden und - falls vorhanden - weiteren projektbeteiligten
- zur Zielgruppe des Vorhabens
- zu den Aspekten, um das geplante Vorhaben nachvollziehen zu können
- zu den erwarteten Kosten und zur geplanten Finanzierung des Vorhabens
- zu dem UN-Nachhaltigkeitsziel, auf das sich das Vorhaben bezieht.
Der Wirtschaftsausschuss und der Umwelt- und Energieausschuss des Kreises entscheiden über die Förderung der Projekte.
Welche Kosten sind förderfähig?
Die Förderung dient grundsätzlich dazu, den Kostenanteil beizusteuern, ohne den die Antragstellenden das Vorhaben nicht durchführen können, dazu zählen insebsondere:
- Materialkosten
- Personalkosten
- ggf. Kosten zur Bereitstellung eines Veranstaltungsraumes
- Kosten für die Verpflegung während der Veranstaltung, sofern diese einen deutlich untergeordneten Teil der Kosten ausmachen. Bei der Auswahl der Verpflegung ist auf Kriterien der Nachhaltigkeit zu achten. Getränke müssen aus biologischer oder regionaler Erzeugung oder fairem Handel stammen
Bei einem Eigenanteil von 50% an den förderfähigen Gesamtkosten beträgt die maximale Fördersumme 5.000 Euro. Bei kleinen Projekten mit einer Fördersumme von 2.000 Euro oder weniger kann der Eigenanteil niedriger ausfallen. Die förderfähigen Kosten müssen sich auf mindestens 500 Euro belaufen.
Förderfähige Ausgaben | Förderquote | Maximale Höhe der Zuwendung |
---|---|---|
500 bis 2.000 Euro |
Projektspezifisch |
2.000 Euro |
2.000 Euro bis 10.000 Euro |
Höchstens 50 % |
5.000 Euro |
über 10.000 Euro |
Projektspzifisch unter 50% |
5.000 Euro |
Weitere Informationen
- Sollten mehr Anträge eingehen, als Fördermittel vorhanden sind, so werden Anträge folgendermaßen priorisiert:
- Priorität 1: Anträge die sich auf die UN-Nachhaltigkeitsziele 11 (Nachhaltige Städte und Gemeinden), 12 (Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster) sowie 13 (Klimaschutz) beziehen
- Priorität 2: Anträge, die sich auf das UN-Nachhaltigkeitsziel 3 (Gesundheit) beziehen
- Priorität 3: Anträge, die sich auf eines der 13 übrigen UN-Nachhaltigkeitsziele beziehen.
- Anträge, die sich auf keines der UN-Nachhaltigkeitsziele beziehen, werden nicht berücksichtigt werden.
- Erkenntnisse, die im Rahmen durch diese Förderrichtlinie geförderter Vorhaben gewonnen wurde, können als öffentliches Wissen vom Kreis Nordfriesland veröffentlicht werden.
- Bei Veröffentlichungen und bei Berichten an die Presse ist darauf hinzuweisen, dass der Kreis Nordfriesland das Projekt gefördert hat.
- Es besteht kein Rechtsansspruch auf eine Zuwendung.
- Die Förderrichtlinie finden Sie auf dieser Seite unter dem Reiter "Dokumente". Für Rückfragen kontaktieren Sie das Sachgebiet Klimaschutz und Nachhaltigkeit unter 04841 67-775 oder nachhaltigkeit@nordfriesland.de.