Sprungziele
Seiteninhalt

Energieeffizienz in der Landwirtschaft

Der Kreisbauernverband und der Kreis Nordfriesland unterstützen 10 landwirtschaftliche Betriebe aus dem Kreis auf ihrem Weg zu energieeffizienten "Musterhöfen".

Der Grundgedanke

Die Modernisierung von technischen Systemen in landwirtschaftlichen Betrieben führt zu einer Steigerung der Energieeffizienz im Produktionsverfahren und stellt neben dem Einsatz erneuerbarer Energien einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz dar.
Ziel des Klimabündnis-Projekts „Energieeffizienz in der Landwirtschaft“ sind zehn „energieeffiziente Musterhöfe“. Diese Höfe zeigen das Potential gesteigerter Energieeffizienz für Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit im Kreis Nordfriesland exemplarisch auf.
Das Klimabündnis -Projekt „Energieeffizienz in der Landwirtschaft“ unterstützt mit einem Anreizsystem die Teilnahme am Bundesprogramm zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau.

Das Anreizsystem

Das Klimabündnis - Projekt „Energieeffizienz in der Landwirtschaft“ stellt Anreizsystem zur Teilnahme am "Bundesprogramm zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft" dar. Es erleichtert mit einer mehrstufigen Förderung den teilnehmenden landwirtschaftlichen Betrieben den Zugang zur Bundesförderung.

Schritt 1: Energieberatung

Für die Inanspruchnahme des Bundesförderprogrammes ist eine Energieberatung nötig. Durch die Beratung soll der Betrieb konkrete Vorschläge für wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz für seinen Betrieb erhalten. Ergebnis der Beratung ist ein betriebliches Energieeinsparkonzept. Das Bundesförderprogramm verlangt, dass die Beratung von einer durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zugelassenen sachverständigen Person erfolgt. Es ist im Bundesprogramm festgelegt, dass die Energieberatung als Eigenleistung durch den Betrieb gezahlt werden muss.

Schritt 2: Antrag auf Förderung von Energieeffizienz-Investitionsmaßnahmen aus der Richtlinie des Bundesprogramms

In nächsten Schritt muss ein Antrag gestellt werden, um die Bundesrichtlinie für investive Maßnahmen in Anspruch nehmen zu können.
Der Kreis Nordfriesalnd unterstützt die teilnehmenden 10 landwirtschaftlichen Betriebe mit jeweils 1.000 € für eine externe Antragstellung. Das entlastet zum einem die landwirtschaftlichen Betriebe; zum anderen steigt die Erfolgsquote der Antragstellung.

Schritt 3: Zuschuss des Kreises zu Effizienzmaßnahmen

Der nächste Schritt des Anreizsystems nutzt die Kumulierbarkeit der Energieeffizienz- Maßnahmen aus dem Bundesprogramm. Das Klimabündnis-Projekt fördert die Investitionsmaßnahmen ergänzend in Höhe von 10 %.
Förderfähig sind einzelne oder mehrere Investitionen eines Antragstellers zur Ersatz- oder zur Nachbeschaffung bzw. Umrüstung von einzelnen Anlagenteilen oder Aggregaten durch hocheffiziente am Markt verfügbare Technologien.
Die Investitionsmaßnahmen werden von der Bundesrichtlinie mit 30 % der Nettokosten gefördert. Eine Kumulierbarkeit der Investitionsmaßnahmen ist nach der Bundesrichtlinie möglich, wenn durch die Kumulation nicht die maximale Beihilfeintensität von 40% überschritten wird. Insgesamt stehen hierfür weitere 25.000 € zur Verfügung.

Seite zurück Nach oben