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Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels

Das Förderprogramm "Maßnahmen zur Anpassung an die folgen des Klimawandels" des BMU unterstützt Unternehmen, Bildungsträger und Kommunen bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels, wie Dürren, Hochwasser, Hitzewellen

Förderschwerpunkte

Förderschwerpunkt 1: Klimaanpassungskonzepte für Unternehmen

Im Förderschwerpunkt 1 wird die Erstellung von Klimaanpassungskonzepten für Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, gefördert.
Die Klimaanpassungskonzepte sollen

  • eine Risiko-/Betroffenheitsanalyse durchführen, d.h.Risiken und Chancen aufzeigen
  • Lang- und kurzfristige Folgen des Klimawandels, wie zum Beispiel Extremwettererignisse für das Unternehmen beleuchten

Förderschwerpunkt 2: Entwicklung von Bildungsmodulen zum Klimawandeln und zur Klimaanpassung

Der Förderschwerpunkt 2 richtet sich an Bildungsträger wie zum Beispiel Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Angebote zur Schülerförderung oder Bildungsangebote für Lehrer sind dagegen nicht förderfähig.

Gefördert werden unter Anderem:

  • Fort- und Weiterbildungen in der beruflichen Bildung
  • Fort- und Weiterbildungen im Ehrenamt
  • Bildungsmodule in Ausbildung, Lehre und Studium

Weiterhin sind die Kriterien der Bildung zur nachhaltigen Entwicklung zu beachten.

Förderschwerpunkt 3: Kommunale Leuchtturmvorhaben sowie Aufbau von lokalen und regionalen Kooperationen

Im Förderschwerpunkt 3 werden Vorhaben mit Modellcharakter gefördert, die die Kompetenz kommunaler Akteure und ihre Kooperationspartner zur Klimaanpassung erhöht.

Die geförderten Projekte sollen

  • innovative Formen der Kooperation im städtischen und ländlichen Raum finden
  • beispielhafte Impulse für die Anpassung an den Klimawandel geben
  • sollen nachhaltige Wege finden, Klimawandel und Extremwetteraspekte in klimasensible Handlungsbereiche und lokales beziehungsweise regionales politisches Handeln zu integrieren
  • die Robustheit und die Zukunftsfähigkeit existierender Systeme erhöhen

Hinweise

  • Investive Maßnahmen sind nicht förderfähig
  • Die geförderten Maßnahmen dürfen den Klimaschutz nicht beeinträchtigen

Weiterführende Links

Link zur Förderrichtlinie auf der Internetseite des BMU

Link zum Merkblatt auf der Internetseite der  ZUG gGmbH

Informationen zur Bildung für nachhaltige Entwicklung der Deutschen UNESCO Kommission

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