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Klimaschutz in Schleswig-Holstein

Das Energiewende- und Klimaschutzgesetz der Landesregierung

Am 7. März 2017 verabschiedete die Landesregierung Schleswig-Holstein im Energiewende- und Klimaschutzgesetz konkrete Klimaschutzziele:

  • Die Treibhausgasemissionen sollen bis 2020 um 40% gegenüber sinken. Für 2050 sieht das Gesetz eine Minderung der Treibhausgasemissionen um bis zu 95% gegenüber 1990 vor.
  • 2025 sollen Erneuerbare Energien 37 TWh Energie liefern und 22% an der benötigten Wärmeenergie liefern.
  • Die Landesliegenschaften sollen bis 2050 CO2-neutral mit Strom und Wärme versorgt werden.
  • Die Landesregierung soll den Klimaschutz und insbesondere die Wärmewende in Kommunen stärker unterstützen.

Den genauen Gesetzestext können Sie auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein einsehen.

Studie: "Energielandschaften Schleswig-Holstein 2042"

Fossile Brennstoffe wie Erdöl und Erdgas sind zurzeit aus dem Alltag noch schwer wegzudenken; allerdings verursachte ihre Verbrennung den Klimawandel maßgeblich und wird ihn auch weiterhin vorantreiben. Zudem sieht das Energiewende- und Klimaschutzgsesetz des Landes Schleswig-Holstein vor, die Treibhausgasemissionen bis 2050 drastisch zu reduzieren.

Wie kann also eine zukünftige Gesellschaft aussehen, die kaum noch Treibhausgase emittiert? Wird Strom in Zukunft der zentrale Energieträger? Werden lokale Wirtschaftskreisläufe wieder stärker werden? Was bedeutet der Klimawandel für den Tourismus?

Mit dieser Frage beschäftigte sich die EKSH und entwickelte vier regionale Szenarien für Schleswig-Holstein. Sie beschreiben verschiedene konsistente Entwicklungspfade, wie Klimaschutz und Gesellschaft in Schleswig-Holstein sich gegenseitig beeinflussen und voranbringen könnten.
Die EKSH stellt die Szenarien auf ihrer Internetseite in Wort, Bild und Ton vor.

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