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Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld

Die Kommunalrichtlinie fördert eine Vielzahl von Klimaschutzmaßnahmen. Dazu zählen strategische Maßnahmen wie Klimaschutzkonzepte, Beratungen und Potenzialstudien, aber auch investive Maßnahmen, wie unter Anderem hocheffiziente Straßen und Hallenbeleuchtung, Mobilitätsstationen, Fahrradwege.

Wer kann gefördert werden?

  • Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind
  • Kitas, Schulen, Jugendwerkstätten sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • Religionsgemeinschaften und deren Stiftungen
  • Betriebe, Unternehmen und Organisationen mit mind. 25 Prozent kommunaler Beteiligung (inkl. Unternehmen mit kommunalem Entsorgungsauftrag öffentlich-rechtlich organisierte Wasserwirtschaftsverbände Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs)
  • Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus
  • kulturelle Einrichtungen und Werkstätten für behinderte Menschen
  • fachkundige, externe Dienstleister Netzwerkmanagerinnen und Netzwerkmanager
  • Unternehmen mit kommunalem Entsorgungsauftrag öffentlich-rechtlich organisierte Wasserwirtschaftsverbände Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehr

Strategische Förderschwerpunkte

Fokusberatung

Externe Dienstleisterinnen und Dienstleister beraten Antragstellende, die am Anfang ihrer Klimaschutzaktivitäten stehen.
Im Rahmen der Beratung

  • werden Aktivitäten und mögliche, kurzfristig umzusetzende Maßnahmen diskutiert
  • wird mindestens ein Workshop mit Akteuren aus Politik und Verwaltung durchgeführt
  • erfolgt die Umsetzung mindestens einer Maßnahme

Der Zusammenschluss von gleichartigen Antragstellenden ist möglich.
Antragstellung auch durch Fachkundige externe Dienstleisterinnen und Dienstleister können die Antragstellung durchführen, die beabsichtigen eine Fokusberatung zu leisten.

Energie- und Umweltmanagementsysteme

Gefördert wird die Implementierung eines Energiemanagements durch die Beauftragung von externen Dienstleistern zur Unterstützung beim Aufbau und Betrieb eines Energiemanagementsystems und dessen Erstzertifizierung nach DIN EN ISO 50001.

Konkret erfolgt eine systematische und kontinuierliche Erfassung, Steuerung und  Verbesserung der energetischen Leistung, zum Beispiel durch die Reduzierung der Energieverbräuche.
Weiterhin werden die für das Energiemanagement notwendige Software sowie mobile und feste Messtechnik, Zähler und Sensorik gefördert.

Auch Gebäudebewertung ist förderfähig.

Ebenfalls gefördert wird die Implementierung eines Umweltmanagements durch die Beauftragung von externen Dienstleistern zur Unterstützung beim Aufbau, der Validierung und der Erstzertifizierung eines Umweltmanagementsystems nach der europäischen EMAS-Verordnung Nr. 1221/2009.

Ein Zusammenschluss gleichartiger Antragstellenden ist möglich.
Weitere Informationen zur DIN EN ISO 50001 und zum EMAS auf der Internetseite des Umweltbundesamtes.

Energieparmodelle

Gefördert wird die Einführung von Energiesparmodellen, die Nutzerinnen und Nutzer sowie Träger von kommunalen Einrichtungen (insbesondere in Schulen und Kitas) zur aktiven Mitarbeit im Klimaschutz und zur Einsparung von Energie, Wasser und Abfall motivieren.
Zuwendungsfähig sind im Rahmen dieses Förderschwerpunkts unter Anderem:

  • Sach- und Personalausgaben für die Umsetzung des Vorhabens sowie begleitende Öffentlichkeitsarbeit.
  • im Rahmen des Starterpakets können Zuwendungen für geringinvestive Maßnahmen beantragt werden.
  • Begleitende pädagogische Arbeit wird ebenfalls bezuschusst

Kommunale Netzwerke

Gefördert wird der Aufbau und Betrieb kommunaler Netzwerke zu den Themenbereichen:

  • Klimaschutz,
  • Energieeffizienz,
  • Ressourceneffizienz
  • Klimafreundliche Mobilität.

Die Förderung erfolgt für die Gewinnungs- und/oder die Netzwerkphase.

  • Gewinnungsphase: Das Netzwerkmanagement wirbt mindestens sechs Teilnehmer für das aufzubauende Netzwerk an.
  • Netzwerkphase: Das Netzwerkmanagement betreibt und begleitet ein Netzwerk mit mindestens sechs Teilnehmern in form einer GbR. Zweck des Netzwerkes ist es, einen kontinuierlichen Erfahrungsaustausch anzustoßen. Dafür sind über einen  Zeitraum von drei Jahren mindestens vier Treffen jährlich durchzuführen
    • Der Antragsteller muss nicht der Netzwerkmanager sein
    • Die Förderung der Netzwerkphase erfolgt unabhängig davon, ob zuvor eine Förderung der Gewinnungsphase erfolgt ist.

Potenzialstudien

Potenzialstudien beinhalten konkrete und kurzfristige Handlungsempfehlungen für investive und strategische Klimaschutzmaßnahmen. Diese kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen fügen sich in eine langfristige Strategie ein.

Gefördert wird die Erstellung von Potenzialstudien für die Bereiche:

  • Abfallentsorgung und Siedlungsabfalldeponien
  • Abwasserbehandlungsanlagen
  • Trinkwasser
  • Nutzung von Abwärme aus Industrie und Gewerbe
  • Digitalisierung

Potenzialstudien umfassen:

  • eine energetische und klimaschutzbezogene Bestandsaufnahme,
  • die Durchführung einer Potenzialanalyse und die daraus hervorgehende Ableitung von Klimaschutzzielen im untersuchten Bereich sowie die Entwicklung einer kurz-, mittel- und langfristigen Strategie,
  • die Erarbeitung von Optimierungsmaßnahmen, eines Fahrplans zur Umsetzung der Maßnahmen sowie eine Feinplanung der kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen mit erster technischer Planung und wirtschaftlicher Bewertung.

Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanagemnt

Ein Klimaschutzkonzept stellt eine strategische Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für zukünftige Klimaschutzaktivitäten dar.Ziel ist es, Klimaschutz langfristig in der Kommune etablieren. Dafür bedarf es konkreter Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten in Politik und Verwaltung und einer frühzeitigen Beteiligung relevanter Akteure.

Gefördert wird die Erstellung von Klimaschutzkonzepten durch Klimaschutzmanagerinnen oder Klimaschutzmanager sowie die Umsetzung erster Maßnahmen in den Bereichen:

  • integrierter Klimaschutz
  • klimafreundliche Wärme- und Kältenutzung
  • klimafreundliche Mobilität

Diese Konzepte:

  • umfassen kurz-, mittel- und langfristige Ziele und Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen
  • tragen auf lokaler Ebene zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele bei
  • beziehen alle relevanten Akteurinnen und Akteure bei der Erstellung mit ein

Konkret enthalten die Konzepte:

  • Energie- und Treibhausgasbilanz
  • Potenzialanalyse
  • Minderungsziele
  • Maßnahmenkatalog
  • Empfehlung für ein geeignetes Instrument zum Controlling und Management

Anmerkungen

  • Das Klimaschutzkonzept ist spätestens 18 Monate nach Beginn des Bewilligungszeitraums beim Projektträger einzureichen.
  • Es besteht die Möglichkeit im Anschluss an die Initialförderung weitere Fördermittel für Anschlussmaßnahmen zu beantragen.In dieser Anschlussförderung werden weitere Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept umgesetzt.
  • Im Zuge eines geförderten Klimaschutzmanagements kann eine ausgewählte Maßnahme aus dem beschlossenen Klimaschutzkonzept ein zusätzlicher Projektzuschuss von bis zu 200.000 Euro beantragt werden, um ein herausragendes Vorhaben mit hohem Treibhausgasminderungspotenzial umzusetzen.

Weitere Informationen zu den strategischen Förderschwerpunkten finden Sie im Merkblatt der Nationalen Klimaschutz-Initiative.

Investive Förderschwerpunkte

Beleuchtung und Belüftung

  • Umrüstung von Außen- und Straßenbeleuchtung auf hocheffiziente Beleuchtungstechnik in Kombination mit der Installation einer Regelungs- und Steuerungstechnik zur zonenweisen zeit- oder präsenzabhängigen Schaltung,
  • Umrüstung von Außen- und Straßenbeleuchtung auf hocheffiziente Beleuchtungstechnik in Kombination mit der Installation einer Regelungs- und Steuertechnik für eine adaptive Nutzung der Beleuchtungsanlage,
  • Einbau von hocheffizienter Beleuchtungstechnik bei der Sanierung von Lichtsignalanlagen,
  • Umrüstung von Innen- und Hallenbeleuchtung auf hocheffiziente Beleuchtungstechnik,
  • Sanierung von raumlufttechnischen Anlagen in Nichtwohngebäuden,
  • Nachrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in Schulen und Kindertagesstätten im Zuge einer Grundsanierung.

Hinweis: der ausschließliche Ersatz von Leuchtmitteln ist nicht förderfähig.

Nachhaltige Mobilität

Mobilitätsstationen

Mobilitätsstationen verknüpfen verschiedene Verkehrsmittel nachhaltig und entfalten darüber hinaus eine öffentlichkeitswirksame Signalwirkung.

Verbesserung des Radverkehrs

  1. Einrichtung von Wegweisungssystemen für den Alltagsradverkehr
  2. Bau von Radfahrstreifen, Schutzstreifen, Fahrradstraßen, um das bestehende Radwegenetz zu ent oder Lückenschlüssen im Radewegenetz
  3. Bau neuer Radewege, Fahrradstraßen oder Radschnellwege
  4. Umgestaltung von Radverkehrsanlagen und Knotenpunkten, um die Sicherheit und die Kapazität der Infrastruktur zu erhöhen
  5. hocheffiziente Beleuchtung für bestehende oder geförderte Wege für den Radverkehr
  6. Errichtung frei zugänglicher Radabstellanlagen,
  7. Errichtung und Einrichtung von diebstahl- und witterungsgeschützten Fahrradparkhäusern,
  8. technische Maßnahmen zur Einführung von „grünen Wellen“ für den Rad- und Fußverkehr

Intelligente Verkehrssteuerung

Anschaffung und Nutzung smarter Verkehrsdaten zur intelligenten Verkehrssteuerung. Hierfür ist eine vorherige Potenzialstudie erforderlich, wie unter dem Punkt "Strategische Maßnahmen" beschrieben..

Anmerkungen

  • Der Fokus zu b), c), d) und e): Fokus liegt auf dem Alltagsradverkehr, überwiegende Erholungsfunktion ist nicht förderfähig).

Abfallentsorgung, Kläranlagen und Trinkwasserversorgung

Gefördert werden:

  • der Aufbau von Strukturen zur Sammlung von Garten- und Grünabfällen aus dem privaten, kommunalen und gewerblichen Bereich
  • der Neubau von emissionsarmen, effizienten Vergärungsanlagen für Bioabfälle
  • Technologien zur optimierten Erfassung von Deponiegasen in Siedlungsabfalldeponien
  • Technologien zur aeroben in-situ-Stabilisierung von Siedlungsabfalldeponien
  • die Klärschlammverwertung im Verbund
  • die Erneuerung von Belüftung, Pumpen und Motoren in Kläranlagen
  • der Neubau einer Vorklärung und Umstellung der Klärschlammbehandlung auf Faulung
  • die Anwendung innovativer, neuer, energieeffizienter Verfahren der Abwasserreinigung
  • energieeffiziente Aggregate und systemische Optimierung in der Trinkwasserversorgung

Weitere investive Maßnahmen im Klimaschutz

  • Investitionen und Optimierungsdienstleistungen, die die Energie- und Ressourceneffizienz eines Rechenzentrums deutlich erhöhen,
  • Rückbau, Sanierung und Anpassung ineffizienter zentraler Warmwasserbereitungsanlagen,
  • Austausch nicht regelbarer Pumpen gegen regelbare Hocheffizienzpumpen für Beckenwasser,
  • Einbau von Komponenten der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik in Verbindung mit einer Gebäudeleittechnik zur Gebäudeautomation,
  • Einbau außenliegender Verschattungsvorrichtungen mit Tageslichtnutzung,
  • Austausch von Elektrogeräten in Kindertagesstätten, Schul- und Lehrküchen sowie Fach- und Technikräumen.

Weitere Informationen zu den investiven Förderschwerpunkten finden Sie im Merkblatt der Nationalen Klimaschutz-Initiative.

Weitere Informationen

Informationen zur Kommunalrichtlinie finden Sie auf der Homepage der Nationalen Klimaschutziniative

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